Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

In Österreich und vor allem auch im ländlichen Vorarlberg gibt es eine große Population von Streuner- bzw. Wildkatzen. Da diese Katzen meist auf sich allein gestellt sind, erhalten Sie in der Regel auch keine medizinische Betreuung. Krankheiten, Parasiten und durch Revierkämpfe verursachte Verletzungen sind dabei keine Seltenheit. Auch Krankheiten wie FIP, Leukose und Katzenschnupfen werden durch Streunerkatzen ausgebreitet und werden somit auch für unsere Haustiere zur Gefahr. Einige der Wildkatzen werden von Menschen gefüttert, andere leiden an starker Unterernährung und kämpfen täglich ums Überleben.

Damit wir den herrenlosen Katzen unnötiges Leid ersparen können, ist es uns ein großes Anliegen, auf die Kastrationspflicht von Freigängerkatzen hinzuweisen. In der Regel gebären Streunerkatzen ca. 3 mal pro Jahr Junge. Mit nur wenigen Monaten sind die Welpen geschlechtsreif und bringen selbst Junge zur Welt. Somit können aus einem Katzenpaar innerhalb weniger Jahre mehrere Millionen Katzen entstehen. Viele Streunerkatzen paaren sich mit unkastrierten Katzen die in einem Haushalt leben. Darum möchten wir an alle Katzenbesitzer appellieren, dass Sie Ihre Freigängerkatzen kastrieren lassen. Nur so kann eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen und somit unnötiges Tierleid verhindert werden.

Was können Sie tun?
Lassen Sie Ihre Freigängerkatzen kastrieren. Laut Gesetz müssen alle Katzen kastriert werden, die ins Freie gelassen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind reine Wohnungskatzen sowie Zuchtkatzen. Da viele Freigängerkatzen als herrenlose Katzen im Tierheim oder beim Tierarzt abgegeben werden, empfehlen wir Ihnen zusätzlich, Ihre Katzen chippen und registrieren zu lassen, damit sie Ihnen als Besitzer zugeordnet werden kann.

Falls sich herrenlose Streunerkatzen in Ihrer Umgebung befinden, lassen Sie diese bitte kastrieren. Bei uns erhalten Sie nach telefonischer Anmeldung Lebendfallen, mit welchen Sie die Katzen einfangen können. Beim Tierarzt werden die Katzen untersucht, in Narkose gelegt, kastriert, medizinisch Versorgt und mit einer Tätowierung im Ohr gekennzeichnet. Anschließend sollten die Katzen wieder in Ihrem gewohnten Revier frei gelassen werden. Eine Abgabe im Tierheim oder die Vermittlung an Personen sind in der Regel nicht möglich, da diese Katzen an die Freiheit gewöhnt sind.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne für Terminvereinbarungen und Fragen rund um das Thema Kastration von Katzen sowie Streunern zur Verfügung. Dazu können Sie sich gerne telefonisch während der Ordinationszeiten, sowie jederzeit per Mail unter office@tierklinik.at melden.